Bild: Kanzlei Isenbart

Kosten

Was kostet ein Anwalt?

Auf die­se wich­ti­ge Fra­ge möch­te ich Ih­nen vor­ab mit­tei­len, dass Rechts­an­wäl­te die Hö­he ih­rer Ge­büh­ren nicht nach „Gut­dün­ken“ fest­le­gen kön­nen.

Al­le Rechts­an­wäl­te in der Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land un­ter­lie­gen, hin­sicht­lich ih­rer Kos­ten­rech­nung und de­ren Be­rech­nung, dem ❐ Rechts­an­walts­ver­gü­tungs­ge­setz (RVG). Zu deren An­wen­dung sind sie gesetz­lich ver­pflich­tet.

Das RVG de­fi­niert, zum Teil, für die er­brach­te Leis­tung ei­nen Ge­büh­ren­rah­men, wo­bei der An­satz des Ho­no­rars grund­sätz­lich in der Mit­te des Ge­büh­ren­rah­mens an­zu­sie­deln ist. Bei ei­ner au­ßer­ge­richt­li­chen In­ter­es­sens­wahr­neh­mung schreibt das RVG ei­nen Rah­men von 5/10 bis 25/10 vor. Die Mit­tel­ge­bühr be­trägt 13/10. Die Ge­büh­ren­hö­he rich­tet sich nach dem Ge­gen­stands­wert.

Bei einem
Gegenstandswert
von
beträgt die
Mittelgebühr
€ 300,- €   32,50
€ 600,- €   58,50
€ 900,- €   84,50
€ 1.200,- € 110,50
€ 2.000,- € 172,90
€ 5.000,- € 391,30
€ 10.000,- € 631,80
€ 25.000,- € 891,80
Die Ge­büh­ren­ta­bel­le ist nur aus­zugs­wei­se wie­der­ge­ge­ben!

Zur Mit­tel­ge­bühr kom­men noch die Aus­la­gen (z.B. Post- und Te­le­kom­mu­ni­ka­ti­ons­dienst­leis­tun­gen) so­wie die ge­setz­li­che Mehr­wert­steu­er.

Führt der Rechts­an­walt für Sie ei­nen Rechts­streit vor Gericht, steht ihm kein Gebüh­ren­rahmen mehr zur Ver­fü­gung. Die Gebühr be­trägt maxi­mal 2,5.

Bei einem
Gegenstandswert
von
beträgt die
Mittelgebühr
€ 300,- €     62,50
€ 600,- €   112,50
€ 900,- €   162,50
€ 1.200,- €   212,50
€ 2.000,- €   332,50
€ 5.000,- €   752,50
€ 10.000,- € 1.215,00
€ 25.000,- € 1.715,00

Die Ge­büh­ren­ta­bel­le ist nur aus­zugs­wei­se wie­der­ge­ge­ben!

Zur Ge­bühr kom­men noch die Aus­la­gen (z.B. Post- und Te­le­kom­mu­ni­ka­ti­ons­dienst­leis­tun­gen) so­wie die ge­setz­li­che Mehr­wert­steu­er.

Da­mit kön­nen Sie er­ken­nen, dass für die glei­che Leis­tung bei al­len Rechts­an­wäl­ten, iden­ti­sche Ge­büh­ren an­fal­len.

Lassen Sie sich doch erst einmal beraten!

Dann liegt die ge­setz­lich vor­ge­schrie­be­ne Erst­be­ra­tungs­ge­bühr, für Ver­brau­cher, zwi­schen min­des­tens € 13,75 und höchs­tens € 190,00.

Hin­zu kom­men noch die Aus­la­gen und die ge­setz­li­che Mehr­wert­steu­er.

Die An­walts­kanz­lei, der Sie ver­trau­en kön­nen!