Bild: Kanzlei Isenbart

Blog aktuell

Ungleichbehandlung bei Ratenzahlung

Verkäufer dürfen bei der Entscheidung, ob sie einem Käufer die Möglichkeit der Ratenzahlung gewähren, auch das Alter des Kunden berücksichtigen. Das hat das AG München entschieden und die Klage einer 84 Jahre alten Frau abgewiesen, die sich unzulässig diskriminiert sah, weil ihr keine Ratenzahlung gestattet wurde (Urteil vom 13.04.2016, Aktenzeichen 171 C 28560/15).

Vieles ist jetzt möglich

Stundung von Darlehen, keine Kündigung bei Mietausfall, Erleichterung bei drohender Insolvenz: Die Bundesregierung bringt gerade ein massives Maßnahmenpaket auf den Weg. Selbst virtuelle Hauptversammlungen sollen möglich werden.

Jugendschutz im Onlinehandel

Online-Händler verkaufen Waren oder Dienstleistungen bei denen zwingend der Jugendschutz zu beachten ist. Die relevanten Vorschriften finden sich zu meist im Jugendschutzgesetz. 1. Verkauf Computerspielen, DVDs und Co. Computerspiele, Bücher, DVDs und andere Trägermedien müssen mit einer Alterskennzeichnung versehen und dürfen nur für Kinder und Jugendliche mit entsprechender Altersfreigabe vertrieben werden. Um als Online-Händler auf Nummer sicher zu gehen empfiehlt es sich die angebotenen Waren auf seine Altersfreigabe hin zu überprüfen.

EuGH: Widerruf für Millionen Kreditverträge möglich!

Mit Urteil vom 26.03.2020 schafft der EuGH Klarheit: Grundsätzlich alle Verbraucherkreditverträge seit Juni 2010 – egal ob KFZ-Kredit, Konsumentenkredit oder Immobilienfinanzierung – sind rechtswidrig und damit widerrufbar. Der EuGH entschied, dass die in den Verträgen verwendete Formulierung zum Beginn bzw. der Berechnung der Widerrufsfrist nicht ausreichend klar formuliert und damit europarechtswidrig ist.

Blockchain steht nun unter BaFin-Aufsicht

Deutschland reguliert seit dem Jahreswechsel digitale Vermögenswerte. Ab sofort brauchen Unternehmen, die Dienstleistungen rund um digitale Vermögenswerte anbieten, eine entsprechende behördliche Erlaubnis.

Anfechtung der Berufsunfähigkeitsversicherung

Nach der herrschenden Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes gilt: Wird der Versicherer bei der Beantwortung von Gesundheitsfragen vor Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung arglistig getäuscht, indem der Versicherungsnehmer ihm bekannte Vorerkrankungen und Behandlungen verschweigt, kann sich der Versicherer insgesamt vom Vertrag lösen, auch wenn die verschwiegenen Erkrankungen für den Eintritt der Berufsunfähigkeit nicht ursächlich geworden sind.

Recht auf eigene Daten

„Recht auf Vergessenwerden” und Verstoß gegen Persönlichkeitsrechte durch Suchergebnisse auf Google und Co Schon mehrfach traten in der Vergangenheit Mandanten mit dem Anliegen an uns heran, für die Entfernung bestimmter Inhalte oder Äußerungen über sie auf Internetseiten Sorge zu tragen. Meist geht es dabei um unwahre und verleumderische Behauptungen auf Internetseiten in Zusammenhang mit der Nennung des Namens oder andere personenbezogener Daten der Mandanten oder auch um Bilder auf welchen diese abgebildet sind.